Rechtsanwalt
Ralf Vollmer
Rechtsanwalt Ralf Vollmer
Buchholzer Straße 6
09456 Annaberg-Buchholz
Tel.: 0 37 33/ 2 74 33
Fax: 0 37 33/ 2 71 85
kontakt@rechtsanwalt-vollmer.de
Rechtsanwaltskanzlei
Ralf Vollmer
Herzlich Willkommen
Ihre Kanzlei in Annaberg-Buchholz
Die Kanzlei
Sie finden uns im Herzen von Annaberg-Buchholz, der Kreisstadt des Erzgebirgskreises im Freistaat Sachsen.
Wir sind eine Kanzlei mit zwei Juristen und bearbeiten schwerpunktmäßig Fälle aus folgenden Rechtsbereichen:
Unsere Arbeit verstehen wir als Tätigkeit zum Wohle des Mandanten und zum Wohle des Rechts.
Das erfordert nicht nur eine gründliche Aufarbeitung der Rechtslage, sondern häufig auch Unerschrockenheit gegenüber Behörden und Gerichten und einen auch an die eigenen Grenzen gehenden Einsatz. Zentral ist in diesem Zusammenhang die persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Wir buhlen nicht um Pflichtverteidigermandate oder andere Vergünstigungen vom Gericht, die an anderer Stelle zu Konzessionen zwingen. Grundsätzlich befürworten wir die im anwaltlichen Bereich vielzitierte gebotene Sachlichkeit und Nüchternheit. Das darf aber nicht, wie von manchen Kollegen offenbar missverstanden, mit Blick auf ein „weiterhin gedeihliches Miteinander“ im Verhältnis zum Gericht zu Lasten des Mandanten gehen. Das Gericht hat durchaus eigene Interessen, die nicht immer auf die Wahrheitsfindung ausgerichtet sind. Unsere Mandanten können zudem sicher sein, dass wir in keiner Weise gegen sie tätig werden, auch nicht in einer anderen Rechtssache. Das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen verlangt dies nach deutschem Verständnis – anders als etwa nach dem Verständnis der US-amerikanischen Anwaltschaft – zwar nicht; wir sind jedoch der Ansicht, dass die Mandantin/ der Mandant insoweit einen Anspruch auf ungeteilte Loyalität hat.
Im Übrigen verstehen wir die anwaltliche Tätigkeit vor allem als Dienstleistung: Wir kämpfen für Ihren Erfolg, aber das heißt nicht, dass wir nur Mandate annehmen, bei denen die Ausgangslage von vornherein günstig ist und damit eine gute Aussicht besteht, dass unsere Erfolgsquote nicht negativ beeinflusst wird. Auch sind Sprechzeiten am Abend oder samstags ohne Weiteres möglich. Wo die Entscheidung über die Kostendeckung auf sich warten lässt – was z.B. in Beratungshilfe- oder Prozesskostenhilfemandaten oder bei verspäteter Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung vorkommen kann – werden wir in jedem Fall fristwahrend tätig, damit kein Rechtsverlust eintritt. Nicht zuletzt stellen wir in dringenden Fällen eine kurzfristige Terminvergabe sicher.
Wir vertreten Sie bundesweit. Gerichtstermine nehmen wir – auch bei weiter Entfernung – ausschließlich persönlich wahr. Wir überlassen Sie nicht, wie von Kollegen häufig praktiziert, einem Kollegen vor Ort, den Sie gar nicht kennen. Mit uns haben Sie stets „Ihren Anwalt“ an Ihrer Seite.
Wir arbeiten mit zwei Kooperationspartnern zusammen:
der INNOVEST Beteiligungsgesellschaft mbH - Unternehmensberatung -, Am Dieck 19, 42277 Wuppertal
und der
Wirtschaftskanzlei Kletzin Rammelt & Partner (KRP), Kooperative Rechtsberatung – Hausverwalter – Immobilienmakler, Adam-Ries-Straße 57, 09456 Annaberg-Buchholz.
Wir würden uns freuen, Ihnen bei Ihren rechtlichen Problemen als Anwalt des Vertrauens zur Seite stehen zu können.
Das Team
Rechtsanwalt Ralf Vollmer
Ass. iur. Gerd Haß
Unsere Kosten
Die Höhe unserer Vergütung regelt für die allermeisten Fälle das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 01.07.2004 in Kraft getreten ist und die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst hat.
Seit 01.07.2006 sind allerdings insbesondere die Gebühren für die Beratung nicht mehr gesetzlich geregelt; vielmehr soll der Rechtsanwalt hier gemäß § 34 Abs. 1 RVG auf eine „Gebührenvereinbarung“ hinwirken. Nach der dortigen Legaldefinition ist Beratung die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft. Als Rat ist die auf eine konkrete Rechtsangelegenheit bezogene Empfehlung des Rechtsanwalts zu verstehen, wie sich der Mandant in einer bestimmten Lage verhalten soll. Auskunft dagegen ist die Beantwortung einer lediglich allgemeinen Frage ohne Beziehung zu einem konkreten Fall.
Wir berechnen für die Beratung Stundenvergütungen, wobei in Zeittakten von jeweils zehn Minuten abgerechnet wird. In unseren Schwerpunktbereichen beträgt das Stundenhonorar 60,00 € netto, im Übrigen 55,00 € netto.
Bei der Vergütung nach dem RVG sind insbesondere Wertgebühren und Rahmengebühren zu unterscheiden.
Wertgebühren sind solche Gebühren, die sich nur nach dem Wert des Gegenstandes der Tätigkeit ausrichten. Die Gebühren sind z.B. verschieden hoch, wenn ein Rechtsstreit über 500 € und ein solcher über 1.000 € geführt wird. Dies trifft insbesondere zu für Zivil- und Verwaltungssachen. Nach § 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) muss der Anwalt vor Übernahme des Auftrags darauf hinweisen, wenn er ein solches streitwertabhängiges Honorar erhebt. Rahmengebühren sind Gebühren, bei denen die Vergütung im Einzelfall innerhalb eines Rahmens bestimmt wird. Dies ist vor allem in Straf- und Bußgeldsachen und den meisten sozialrechtlichen Angelegenheiten der Fall. Sowohl Wert- als auch Rahmengebühren sind in der Regel Tätigkeitsgebühren, d.h. sie gelten eine bestimmte Tätigkeit ab, z.B. die Geschäfts- und Verfahrensgebühr das Betreiben des Geschäfts und die Terminsgebühr die Vertretung in der Hauptverhandlung. Dabei haben diese Tätigkeitsgebühren Pauschcharakter: So gilt z.B. die Geschäftsgebühr die gesamte außergerichtliche Tätigkeit ab, die Verfahrensgebühr die gesamte „Betriebstätigkeit“ vor Gericht und die Terminsgebühr sämtliche Verhandlungen, unabhängig von ihrer Zahl. Gebühren für Einzeltätigkeiten sind die Ausnahme.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung
bzw. auf den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins unter: www.anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Soweit gewünscht, erstellen wir gerne vor Beauftragung eine unentgeltliche Kostenabschätzung.
Immer ist auch zu prüfen, ob Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Bewilligung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe zulassen. In diesem Fall trägt die Landesjustizkasse weitgehend die abrechenbaren Gebühren, die dann unter den Regelgebühren liegen. Bei Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe sind lediglich die Kosten des Gegenanwalts ausgenommen, die im Fall des Unterliegens zu tragen sind. Im Fall der Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt vom Mandanten eine Beratungshilfegebühr von 15,00 € erheben (Nr. 2500 VV RVG).
Aufgrund einer Rationalisierungsvereinbarung arbeiten wir mit einer Rechtsschutzversicherung zusammen, die ab einem Gegenstandswert von 100.000 € eine Prozessfinanzierung anbietet. Dadurch besteht auch in dem Fall, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind, die Möglichkeit, den Rechtsweg ohne Kostenrisiko zu beschreiten. Vereinbart wird eine Beteiligung von 30 Prozent am Erstrittenen zugunsten des Versicherers. Voraussetzung ist allerdings, dass die Erfolgsaussichten bejaht werden. Dabei übernehmen wir es für Sie, gegenüber der Versicherung die Erfolgsaussichten darzustellen
Anfahrt
Impressum
Nachfolgend geben wir die nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) vorzuhaltenden Informationen an:
Dienstanbieter
Rechtsanwalt Ralf Vollmer
Buchholzer Straße 6
09456 Annaberg-Buchholz
Tel. 0 37 33/ 2 74 33
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E-mail: kontakt@rechtsanwalt-vollmer.de
Umsatzsteuer
USt-IdNr. DE 203448859
Kammer/ Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Staat: Bundesrepublik Deutschland
Kammer: Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6, 01099 Dresden
Berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Diese berufsrechtlichen Regelungen sind auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik „Berufsrecht“ zugänglich.
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Sofern Sie mit Rechtsanwalt Vollmer einen Online-Beratungsvertrag abschließen oder einen Termin online vereinbaren wollen, ist es für die ordnungsgemäße Mandatsführung unerlässlich, dass Sie bestimmte personenbezogene Daten an die Kanzlei übermitteln. Diese Daten werden elektronisch gespeichert und dienen ausschließlich internen Verwaltungszwecken. Letztlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie eine derartige Leistung in Anspruch nehmen und personenenbezogene Daten übermitteln wollen. Sofern berufsrechtliche Gründe dem nicht entgegenstehen (Mandatsführung, Aufbewahrungsfristen), können Sie jederzeit der Nutzung Ihrer Daten durch Nachricht widersprechen.
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